10-10-2016, 22:23
Naja, es wurde wegen Unterhaltspflichtverletzung verhandelt. Es wurde lediglich festgestellt, daß du zeitweise nicht leistungsfähig warst und du nicht vorsätzlich oder fahrlässig gegen deine Pflichten gehandelt hast
Das ändert aber nichts an der Unterhaltspflicht. Das du den Unterhalt nicht zahlen konntest, heißt nicht zwangsläufig, das du ihn nicht doch noch schuldest.
Edit(h): P war schneller.
Das ändert aber nichts an der Unterhaltspflicht. Das du den Unterhalt nicht zahlen konntest, heißt nicht zwangsläufig, das du ihn nicht doch noch schuldest.
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"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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