11-10-2016, 00:16
(10-10-2016, 23:06)raid schrieb:(10-10-2016, 20:36)Sixteen Tons schrieb: [...]
Sofern Sie beabsichtigen, von mir die Stellung eines solchen Antrages zu fordern, sichern Sie bitte zeitgleich auch die Übernahme der damit für mich verbundenen Kosten zu."
Schreiben kann Spaß machen. Trotzdem empfehle ich auf Fakten und nicht auf irgendwelche schwachsinnigen Hirngespinste zu verweisen.
So langsam werde ich nicht nur müde, sondern richtig sauer.
Was ist daran
Zitat:Insbesondere bei der Aufforderung zur Selbsthilfe war die Zumutbarkeit unter Berücksichtigung eines kostenträchtigen Gerichtsverfahrens zu beachten und ggf. von vornherein die Kostenübernahme zu erklären. Dies dürfte hier umso mehr gelten als der Kläger vor Klage(Antrags-)rücknahme mit der eintretenden Kostenfolge die Beratung des Beklagten in Anspruch genommen hat (vgl. u.a. Brühl/Schoch in LPK-SGBII, §9 Rn 18).
Schwachsinn?
(10-10-2016, 23:06)raid schrieb: @fragender: Verweise auf § 11b SGBII (1)
Die Antwort wird in etwa lauten:
Zitat:Nunmehr haben sich Ihre Einkommensverhältnisse dergestalt verändert, dass Sie bei ihrer derzeitigen Einkommenslage durch die Zahlung eines Kindesunterhalts von xxx,xx € selbst hilfebedürftig werden und Leistungen nach dem SGB II aufstockend in Anspruch nehmen müssen. Gemäß §2 Absatz 1 Satz 1 SGB ll muss ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung seiner Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Diese allgemeinen Selbsthilfeobliegenheiten umfassen vor allem auch alle nicht auf Erwerbsbeteiligung bezogenen Aktivitäten. Es wird daher im Hinblick auf die nicht nur kurzfristig geänderte Einkommenssituation angeregt, die Unterhaltsverpflichtung durch Abänderung der Jugendamtsurkunde der derzeitigen Einkommenssituation anzupassen.
Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter
Ein Reigen der Hirngespinste.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater