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Unterhaltspflichtverletzung, trotzdem nochmal Unterhalt
#5
(11-10-2016, 01:18)Macaraz schrieb: Wie sieht das denn mit Auslandspfändungen aus ...
Das Risiko von Auslandspfändungen läßt sich deutlich senken in dem man seinen ECHTEN Aufenthaltsort nicht bei Gegnern, Suchbeauftragten, bei FB, in Foren, bei Freunden usw. bekannt gibt.

Die Streuung von nicht zutreffenden Informationen kann das Risiko senken.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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RE: Unterhaltspflichtverletzung, trotzdem nochmal Unterhalt - von Bruno - 11-10-2016, 09:09

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