(10-10-2016, 20:36)Sixteen Tons schrieb:(10-10-2016, 18:41)fragender schrieb: D.h. Sie werden wohl den Antrag ablehnen mit dem Hinweis, dass ich den Unterhalt abändern lassen soll.
Das ist kein rechtskonformer Ablehnungsgrund.
Wie P schon sagte, der Richter wird dein Änderungsgesuch ablehnen, weil sich die Voraussetzungen für den Titel nicht geändert haben.
Hmm, die Vorraussetzungen haben sich ggf. schon geändert. Denke nur, dass der RA keinen Bock darauf hatte, da ich mit einem Schein vom Amtsgericht kam.
Vorher:
Selbstständig
Steuerklasse 3
~ 2800,- pro Monat netto
Jetzt:
Angestellt seit 1,5 Jahren
Steuerklasse 1
Insolvent
1480,- Netto
Soll ich mit dem Bescheid dann einfach mal ein vorher / Nacher vergleich an das Gericht schicken und Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dann würde ich ja gleich sehen, ob ich "Aussicht auf Erfolg" hätte.