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Unterhaltspflichtverletzung, trotzdem nochmal Unterhalt
#7
(11-10-2016, 01:18)Macaraz schrieb: Hätte man mir auch mal erläutern können, hat der Richter nichts zu gesagt.

Aber dein Anwalt? Oder hattest du freiwillig verzichtet? Bei Unterhaltspflichtverletzung kannst du einen Pflichtverteidiger bekommen.

Du kommst immer noch ins schwimmen, was den Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht angeht. Fürs Zivilrecht, also das Jugendamt mit seinem Titel (ich setze voraus, dass es einen gibt) ist es so, als hätte dein Strafverfahren gar nicht existiert.

Ich weiss, das ist schizophren, weil §170 StBG schizophren ist, der Paragraf der Unterhaltspflichtverletzung. Du wirst im Strafrecht verurteilt, weil du Dank Zivilrecht pleite warst. Da geht es ganz plötzlich. Bedanke dich bei den deutschen Juristen für diese "Leistung", über Bande zu spielen Das nennt sich Rechtswesen.

Was du wirklich zahlen musst, sind die im Strafurteil festgelegten Gelder. Zahlst du die nicht, wird deine Bewährung wiederrufen --> Gefängnis. Du kannst es auch drauf anlegen und lieber Vollpension nehmen statt zu zahlen. Nicht immer die schlechteste Lösung. Die Krakeelerei vom Jugendamt und Schulden aus einem Titel führt dich dagegen nicht ins Gefängnis, alles was die tun können ist pfänden. Und dich erneut anzeigen für einen Zeitraum der Unterhaltspflichtverletzung, wegen dem du noch nicht vor Gericht gestanden bist.

Wir reden wie so oft wieder nur vom Endpunkt einer langen Entwicklung. Väter fangen leider meist erst an sich zu informieren, wenn alles zerschossen ist und die letzten Ruinen auf sie einkrachen. Vielleicht schilderst du mal, was bisher geschehen ist.  Trennung, Kind, Unterhaltstitel, Jugendamt - chronoloisch.
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RE: Unterhaltspflichtverletzung, trotzdem nochmal Unterhalt - von p__ - 11-10-2016, 10:22

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