11-10-2016, 10:38
Die Entstehungsgeschichte des Unterhaltstitels ist sozialrechtlich irrelevant. Das weiß ein JC-Mitarbeiter i. d. R. nicht. Hinzu kommt, daß das
subjektive Rechtsempfinden der mit solchen Anträgen befassten Personen eine große Rolle spielt. Nördlich des Weißwurstäquators werden nun häufiger Jobcenter zu Bußgeldern verurteilt, weil sie vorsätzlich unnötige Sozialgerichtsverfahren provozieren.
OK, dann haben sich die Verhältnisse geändert. Das Familiengericht wird dann natürlich wissen wollen, warum du jetzt nur noch die Hälfte des
Einkommens zu Zeiten deiner Selbstständigkeit verdienen kannst.
Klar kannst du VKH dafür beantragen und parallel die Aufstockernummer durchziehen. Habe ich damals auch so gemacht. Auf den VKH-Beschluß würde ich allerdings nicht warten sondern konsequent flankierend auch die SGBII-Leistungen beantragen. So lange über die Unterhalsabänderungsklage nicht abschließend entschieden ist, hast du auch einen Leistungsanspruch. Wenn VKH abgelehnt oder du das Hauptverfahren trotzdem verlierst, hast du den sowieso.
Das die Sozialgerichte neuerdings Rechtsberatung anbieten, wäre mir neu. Ich kenne im Sozialgericht nur eine Rechtsantragsstelle. Die helfen bei der schriftlichen Ausformulierung von Anträgen oder Klagen oder bewilligen einen Beratungshilfeschein, um eine Rechtsberatung (z. B. bei einem Anwalt) in Anspruch zu nehmen.
subjektive Rechtsempfinden der mit solchen Anträgen befassten Personen eine große Rolle spielt. Nördlich des Weißwurstäquators werden nun häufiger Jobcenter zu Bußgeldern verurteilt, weil sie vorsätzlich unnötige Sozialgerichtsverfahren provozieren.
OK, dann haben sich die Verhältnisse geändert. Das Familiengericht wird dann natürlich wissen wollen, warum du jetzt nur noch die Hälfte des
Einkommens zu Zeiten deiner Selbstständigkeit verdienen kannst.
Klar kannst du VKH dafür beantragen und parallel die Aufstockernummer durchziehen. Habe ich damals auch so gemacht. Auf den VKH-Beschluß würde ich allerdings nicht warten sondern konsequent flankierend auch die SGBII-Leistungen beantragen. So lange über die Unterhalsabänderungsklage nicht abschließend entschieden ist, hast du auch einen Leistungsanspruch. Wenn VKH abgelehnt oder du das Hauptverfahren trotzdem verlierst, hast du den sowieso.
Zitat:Evtl. möchtest Du ja kurz beim hiesigen Sozialgericht in der Rechtsberatungsstelle nachfragen, ob sie die Meinung des Jobcenters auch tragen?
Das die Sozialgerichte neuerdings Rechtsberatung anbieten, wäre mir neu. Ich kenne im Sozialgericht nur eine Rechtsantragsstelle. Die helfen bei der schriftlichen Ausformulierung von Anträgen oder Klagen oder bewilligen einen Beratungshilfeschein, um eine Rechtsberatung (z. B. bei einem Anwalt) in Anspruch zu nehmen.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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