13-10-2016, 13:02
Hier die ausführliche Urteilsbesgründung des OLG Frankfurt
Zitat:(...) Die Beklagte handelte mit direktem Vorsatz. Aus den Gesamtumständen ergibt sich, dass die Beklagte die
Ermittlungsbehörden bewusst und gewollt über die Täterschaft des Klägers getäuscht hat, indem sie
wahrheitswidrig aussagte und der besonders schweren Vergewaltigung unter Einsatz eines Messers
bezichtigte und indem sie zur Bekräftigung dieser Angaben sich selbst verletzte. Dabei folgt schon aus der
von der Beklagten aufgewendeten kriminellen Energie, dass es ihr darauf ankam, die Verhaftung des Klägers
herbeizuführen. (...)
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel