(11-07-2016, 09:06)netlover schrieb: ganz einfach:Am Wochenende habe ich mal wieder mit meinem Nachbarn gegrillt. Und da hat er mir von folgendem Stand der Dinge mit seiner gelegentlich gewalttätigen Dame berichtet:
antrag auf zuweisung der wohnung
...
- die Polizei hat sich geweigert die Dame (für 10 Tage ?) seiner Wohnung zu verweisen
- sein Anwalt hat ihm mitgeteilt das das es trotz ( 3? Monate Frist laut Gesetzestext) bei dem für ihn zuständigen Gericht keinen Sinn macht später als 2 Wochen nach letzten Gewalttätigkeit seiner Dame einen Antrag auf Wohnungszuweisung auf Grund von Gewaltschutz zu stellen weil das Gericht das nach seiner Erfahrung abbügelt
-die Polizei hatte nach einigen hin und her seine Anzeige gegen die Dame aufgenommen
- er hat einen Strafantrag gegen die Dame gestellt
- beide Seiten wurden polizeilich vernommen (Zeugenbefragung beider Seiten)
Frage:
Für den Fall das es durch das Gericht einen Strafbefehl als annehmbares oder auch ablehnbares Angebot an die Dame geben sollte:
- Nach was für einer Zeit nach einer Anzeigeerstattung und erfolgter Zeugenbefragung, ist mit mit dem Ergehen des Strafbefehl gegen die Dame zu rechnen ?
- Erfährt der Geschädigte durch irgend etwas von dem Strafbefehl, dessen Inhalt und ob die Täterin diesen an genommen hat ?
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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