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Bedrohliche, attackierende und Sachen beschädigende Frau, wie vorgehen ?
#19
(11-07-2016, 09:06)netlover schrieb: ganz einfach:
antrag auf zuweisung der wohnung
...
Am Wochenende habe ich mal wieder mit meinem Nachbarn gegrillt. Und da hat er mir von folgendem Stand der Dinge mit seiner gelegentlich gewalttätigen Dame berichtet:
- die Polizei hat sich geweigert die Dame (für 10 Tage ?) seiner Wohnung zu verweisen
- sein Anwalt hat ihm mitgeteilt das das es trotz ( 3? Monate Frist laut Gesetzestext) bei dem für ihn zuständigen Gericht keinen Sinn macht später als 2 Wochen nach letzten Gewalttätigkeit seiner Dame einen Antrag auf Wohnungszuweisung auf Grund von Gewaltschutz zu stellen weil das Gericht das nach seiner Erfahrung abbügelt
-die Polizei hatte nach einigen hin und her seine Anzeige gegen die Dame aufgenommen
- er hat einen Strafantrag gegen die Dame gestellt
- beide Seiten wurden polizeilich vernommen (Zeugenbefragung beider Seiten)

Frage:
Für den Fall das es durch das Gericht einen Strafbefehl als annehmbares oder auch ablehnbares Angebot an die Dame geben sollte:
   - Nach was für einer Zeit nach einer Anzeigeerstattung und erfolgter Zeugenbefragung, ist mit mit dem Ergehen des Strafbefehl gegen die Dame zu rechnen ?
   - Erfährt der Geschädigte durch irgend etwas von dem Strafbefehl, dessen Inhalt und ob die Täterin diesen an genommen hat ?
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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RE: Bedrohliche, attakierende und Sachen beschädigende Frau, wie vorgehen ? - von Bruno - 13-10-2016, 18:36

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