14-10-2016, 03:24
@Austriake
muss er leider nicht, weil
1. zwei unterschiedliche Titel existieren, die beide Rechtskraft haben und
2. die Formulierung "Aus den Gesamtumständen ergibt sich, ..." vielleicht für den Frankfurter Richter ausreichend war, um Dinkel in die Ecke zu rücken, wo sie hin gehört, aber keine schlüssige Beweiskette ist - eher eine Meinungsäußerung.
Ein Strafrichter müsste erneut und unabhängig urteilen. Letztlich wäre die Hürde in diesem Fall für eine Verurteilung so hoch, dass nur ein konkreter und greifbarer Beweis ausreichen würde. Welcher Staatsanwalt würde sich bei dieser Sachlage auf ein neues Verfahren einlassen?
muss er leider nicht, weil
1. zwei unterschiedliche Titel existieren, die beide Rechtskraft haben und
2. die Formulierung "Aus den Gesamtumständen ergibt sich, ..." vielleicht für den Frankfurter Richter ausreichend war, um Dinkel in die Ecke zu rücken, wo sie hin gehört, aber keine schlüssige Beweiskette ist - eher eine Meinungsäußerung.
Ein Strafrichter müsste erneut und unabhängig urteilen. Letztlich wäre die Hürde in diesem Fall für eine Verurteilung so hoch, dass nur ein konkreter und greifbarer Beweis ausreichen würde. Welcher Staatsanwalt würde sich bei dieser Sachlage auf ein neues Verfahren einlassen?
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