14-10-2016, 10:23
Wenn die Vereinbarung Bestand hat, wäre das sogar ein grosser Erfolg. Wie gross, das würdest du schnell sehen wenn du Kosten und Verlauf eines strittigen Verfahrens vergleichen könntest (das ja nun hoffentlich nicht stattfindet und du deshalb keinen Vergleich hast).
Wenn der weniger Rente bekommende Partner nach heutiger Berechnung voraussichtlich im Alter nicht unter Grundsicherungsniveau sinkt, wird auch der ausgeschlossene Versorgungsausgleich der gesetzlichen Rente Bestand haben.
Wenn der weniger Rente bekommende Partner nach heutiger Berechnung voraussichtlich im Alter nicht unter Grundsicherungsniveau sinkt, wird auch der ausgeschlossene Versorgungsausgleich der gesetzlichen Rente Bestand haben.