(14-10-2016, 10:23)p__ schrieb: Wenn der weniger Rente bekommende Partner nach heutiger Berechnung voraussichtlich im Alter nicht unter Grundsicherungsniveau sinkt, wird auch der ausgeschlossene Versorgungsausgleich der gesetzlichen Rente Bestand haben.
Hmm ... guter Punkt. Nach heutiger Berechnung wäre sie unter Grundsicherungsniveau. Dagegen steht, dass ich laut letztem Gutachten MDK auf unbestimmte Zeit AU bin und EF erheblich gefährdet ist. Vor dem Hintergrund, dass mir EU droht und damit bei Rentenaufteilung auch die EU Rente sinkt und KU gefährdet ist, haben wir das so vereinbart. Im Endeffekt muss man den Scheidungstermin wohl abwarten. So ca. 3-4 Monate noch.
P.S. kleiner Erfolg sehe ich deswegen, weil ich es erst glaube, wenn es bei Gericht durch ist. Wenn das passt, bin ich auch happy.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!