(15-10-2016, 20:57)raid schrieb: Die Beschränkung auf die Dauer von sechs und die Altersgrenze von 14 Jahren sollen aufgehoben werden – auf die Altersgrenze von 18.Hier noch mal eine recht offizielle Quelle:
"6.) Unterhaltsvorschuss
Bund und Länder verständigen sich darauf, beim Unterhaltsvorschuss ab dem 1. Januar 2017 die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre anzuheben und die Bezugsdauergrenze aufzuheben sowie auf die dazu erforderliche Finanzierung. Zu den finanziellen Belastungen der Länder besteht noch Beratungsbedarf mit dem Bund."
Quelle: https://www.bundesregierung.de/Content/D...ender.html
Zu einem Gesetz wird das aber vermutlich erst wenn das auf einen der zukünftigen Plenarsitzungen Bundesrats beschlossen werden sollte und vom Bundespräsident unterzeichnet wurde:
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/to-pl...-node.html
http://www.dw.com/de/kein-gesetz-ohne-ja...a-16043615
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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