19-10-2016, 21:20
Frage:
Für den Fall das es durch das Gericht der Dame einen Strafbefehl anbieten sollte:
- Nach was für einer Zeit nach einer Anzeigeerstattung und erfolgter Zeugenbefragung, ist mit mit dem Ergehen des Strafbefehl gegen die Dame zu rechnen ?
- Erfährt der Geschädigte durch irgend etwas von dem an die Dame erlassenen Strafbefehl, dessen Inhalt und ob dieser angenommen wurde ?
Für den Fall das es durch das Gericht der Dame einen Strafbefehl anbieten sollte:
- Nach was für einer Zeit nach einer Anzeigeerstattung und erfolgter Zeugenbefragung, ist mit mit dem Ergehen des Strafbefehl gegen die Dame zu rechnen ?
- Erfährt der Geschädigte durch irgend etwas von dem an die Dame erlassenen Strafbefehl, dessen Inhalt und ob dieser angenommen wurde ?
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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