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Alimente/Unterhalt vom Vater nach Au Pair
#3
1. Nein, Au Pair Aufenthalte müssen dir nicht von den Eltern bezahlt werden.
2. Stundenten sind unterhaltsberechtigt, jedenfalls fürs Erststudium. BEIDE Eltern sind unterhaltspflichtig.
3. Während der Wartezeit auf Studienbeginn: Kein Unterhalt. Jobs machen. Mit Studienbeginn: Unterhaltsberechtigt. Bafög hat allerdings Vorrang.

Du solltest nicht mit Forderungen auf deine Eltern losmarschieren, sondern den Konsens suchen.
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Nachrichten in diesem Thema
Alimente/Unterhalt vom Vater nach Au Pair - von Blingding - 22-10-2016, 12:36
RE: Alimente/Unterhalt vom Vater nach Au Pair - von p__ - 22-10-2016, 13:47

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