22-10-2016, 13:47
1. Nein, Au Pair Aufenthalte müssen dir nicht von den Eltern bezahlt werden.
2. Stundenten sind unterhaltsberechtigt, jedenfalls fürs Erststudium. BEIDE Eltern sind unterhaltspflichtig.
3. Während der Wartezeit auf Studienbeginn: Kein Unterhalt. Jobs machen. Mit Studienbeginn: Unterhaltsberechtigt. Bafög hat allerdings Vorrang.
Du solltest nicht mit Forderungen auf deine Eltern losmarschieren, sondern den Konsens suchen.
2. Stundenten sind unterhaltsberechtigt, jedenfalls fürs Erststudium. BEIDE Eltern sind unterhaltspflichtig.
3. Während der Wartezeit auf Studienbeginn: Kein Unterhalt. Jobs machen. Mit Studienbeginn: Unterhaltsberechtigt. Bafög hat allerdings Vorrang.
Du solltest nicht mit Forderungen auf deine Eltern losmarschieren, sondern den Konsens suchen.