24-10-2016, 09:23
@p_: hier noch eine Ergänzung zu Deinem Kommentar oben:
Sorgerecht abgeben
Einige Eltern sind mit der elterlichen Sorge überfordert. Insbesondere nach einer Trennung erscheint es ihnen nicht mehr sinnvoll, weiterhin das gemeinsame Sorgerecht auszuüben. Dann stellt sich die Frage, ob man es abgeben kann. Dies ist grundsätzlich nur unter klar definierten Voraussetzungen möglich, die für eine Abgabe des Sorgerechts sprechen.
Teilt ein Elternteil dem anderen mit, dass er das Sorgerecht abgeben will, besteht allerdings die Möglichkeit, einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts bei Gericht zu stellen. Der andere Elternteil wird diesem Antrag, da er das Recht zur Sorge ohnehin abgeben will, sicher zustimmen. Wichtig in diesem Zusammenhang: Auch wenn auf das Sorgerecht verzichtet wird, entbindet dies nicht von der Unterhaltspflicht dem betreffenden Kind gegenüber.
Sorgerecht abgeben
Einige Eltern sind mit der elterlichen Sorge überfordert. Insbesondere nach einer Trennung erscheint es ihnen nicht mehr sinnvoll, weiterhin das gemeinsame Sorgerecht auszuüben. Dann stellt sich die Frage, ob man es abgeben kann. Dies ist grundsätzlich nur unter klar definierten Voraussetzungen möglich, die für eine Abgabe des Sorgerechts sprechen.
Teilt ein Elternteil dem anderen mit, dass er das Sorgerecht abgeben will, besteht allerdings die Möglichkeit, einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts bei Gericht zu stellen. Der andere Elternteil wird diesem Antrag, da er das Recht zur Sorge ohnehin abgeben will, sicher zustimmen. Wichtig in diesem Zusammenhang: Auch wenn auf das Sorgerecht verzichtet wird, entbindet dies nicht von der Unterhaltspflicht dem betreffenden Kind gegenüber.