25-10-2016, 07:10
(01-09-2016, 16:49)CheGuevara schrieb: Erst mal dafür sorgen, dass Ex unterhaltspflichtig wurde.
Richtig so!
Das Ding ist letzte Woche über die Bühne gegangen. Ich sollte noch richtig abgezockt werden, mit hypothetischem Einkommen usw.
Hat Alles nur nicht funktioniert, weil ich mit recht kreativen Mitteln das gesamte Verfahren behindert habe. Die gegnerische Rechtsanwältin hat schon die fette Kohle gesehen, weil Selbstständig usw. Vor Gericht kann man ja nicht tricksen. Man muss das was man behauptet, nur substanziiert belegen können. Eine fachärztliche Diagnose eines Psychiaters und eine Zwischenbilanz eines Treuhänders ( guter Kollege ..... )
über die Firma waren überzeugend genug.
Vorerst kein Unterhalt aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit.
Die Kinder sind jedoch lebendig gestorben. Keinen Kontakt mehr aufgrund Behinderung der Ex. Das ist leider der Kollateralschaden.
Ich habe derartige beschissene Gesetze in der Schweiz nicht gemacht. Jetzt kann auch der Steuerzahler dafür bitte schön aufkommen.
Ab jetzt schaue ich nur noch auf mich!