10-07-2009, 10:19
(10-07-2009, 10:06)Heinrich schrieb: Mich wundert dabei, dass die Exfrau nach einer rechtskräftig geschiedenen Ehe (10 Jahre waren die geschieden!!), den Ex Mann überhaupt noch auf Unterhalt verklagen darf!
Ich dachte eine rechtskräftige Scheidung hieße, dass damit die Sache für immer beendet wäre!
Jetzt müssen wohl auch rechtskräftig Geschiedene bangen, dass ihre Exen irgendwann einmal doch noch mal Kohle haben wollen.
Bei meiner Scheidung haben wir auf Ehegattenunterhalt gegenseitig verzichtet. Auf Anraten des Anwaltes meiner Ex gab es aber den Zusatz: "außer in Zeiten der Not".