10-07-2009, 10:59
(10-07-2009, 10:06)Heinrich schrieb: Mich wundert dabei, dass die Exfrau nach einer rechtskräftig geschiedenen Ehe (10 Jahre waren die geschieden!!), den Ex Mann überhaupt noch auf Unterhalt verklagen darf!Er hat auch nach der Scheidung immer zahlen -dürfen-. Wenn er zehn Jahre nix hätte zahlen müssen, wäre es für Exilein schwieriger, den Anspruch wieder aufleben zu lassen.