07-11-2016, 20:43
Er hat ja nicht geschrieben, ob der Unterhalt an die beiden Kinder tituliert ist. Wahrscheinlich ist er es. Dann bleibt bei Geburt eines dritten Kindes der Unterhalt exakt so bestehen wie im Titel, einen unterschrittenen Selbstbehalt interessiert der Titel nicht die Bohne. Alles was er tun kann, ist die Mutter der beiden Kinder höflich bitten, einer Abänderung zuzustimmen. In seltenen Fällen hat man mit sowas Glück.
Er muss ansonsten zuerst:
1. Zu einem Anwalt gehen. Damit entsteheben möglicherweise signifikante Kosten. Anwaltspflicht für Abänderungsklagen! Ist seine neue Ehefrau leistungsfähig, erlebt er dann auch gleich den ersten negativen Effekt einer Heirat, dann wird ihm nämlich Verfahrenskostenhilfe versagt.
2. Abänderungsklage einreichen. Gut begründen, warten, warten, warten.
3. Das Gerichtsverfahren gewinnen. Wie unsicher das ist, habe ich schon geschrieben.
Von allein tut sich überhaupt nichts. Es muss in der Regel erzwungen werden.
Er muss ansonsten zuerst:
1. Zu einem Anwalt gehen. Damit entsteheben möglicherweise signifikante Kosten. Anwaltspflicht für Abänderungsklagen! Ist seine neue Ehefrau leistungsfähig, erlebt er dann auch gleich den ersten negativen Effekt einer Heirat, dann wird ihm nämlich Verfahrenskostenhilfe versagt.
2. Abänderungsklage einreichen. Gut begründen, warten, warten, warten.
3. Das Gerichtsverfahren gewinnen. Wie unsicher das ist, habe ich schon geschrieben.
Von allein tut sich überhaupt nichts. Es muss in der Regel erzwungen werden.