08-11-2016, 10:37
Wenn du das juristisch festzurren willst, geht das auch. Lass dich dann nicht kirre machen von der irreführenden Behauptung, dass man von Kindesunterhalt nicht "befreit" werden könnte. Das macht man in Form einer Erfüllungsübernahme und keiner "Freistellung": http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=441