13-11-2016, 23:09
(13-11-2016, 20:16)Erzeuger schrieb: Vor allem da ja 2017 wieder die nächste Erhöhung kommt!
Das Problem ist, dass eine Abänderungsklage nur angenommen wird, wenn sich der Unterhalt um mehr als 10% ändert. "Ändern" heisst: Den Unterhalt, den du jetzt zahlst und den Unterhaltssatz, den du per Klage erzwingen willst. Zwischen Stufe 2 und Stufe 1 ist dieser Wert nicht erreicht. Das bedeutet, wer auf Stufe 2 ist kann sich prinzipiell nicht auf Stufe 1 herunterklagen.
Der Selbstbehalt beträgt 1080 EUR, vielleicht steigt er auf 1100 EUR. Bei 1450 EUR Einkommen bist du damit in der untersten Altersstufe fast genau auf dem Selbstbehalt.