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Bedeutung: rechtskräftig Geschieden
#1
Wenn jemand rechtskräftig geschieden wurde und keinen Unterhalt zuleisten hat, könnte die Frau dann immer noch nachträglich auf Unterhalt klagen?
Ich dachte eigentlich, dass nach so einem rechtskräftigen Urteils der Spuk für immer vorbei sein müßte.
Gruss
Heinrich
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Nachrichten in diesem Thema
Bedeutung: rechtskräftig Geschieden - von Heinrich - 10-07-2009, 12:37
RE: Bedeutung: rechtskräftig Geschieden - von Gast1 - 10-07-2009, 12:40
RE: Bedeutung: rechtskräftig Geschieden - von blue - 10-07-2009, 13:25

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