(14-11-2016, 03:23)IPAD3000 schrieb: Wenn wir unser Ziel über solche Umwege besser erreichen können, als auf dem `Handelsüblichen Weg`solls mir nur Recht sein.Hast du das Rundmail an die Bundestagsabgeordneten bereits senden können. Die müssen von der Petition informiert werden damit dort einer auf die Idee kommen kann eine entsprechenden Gesetzesvorschlag zu machen.
Parallel ist halte ich es für notwendig das du einen Eintrag beim Petitionsausschuß des Bundestages machst.
https://www.bundestag.de/petition
Rechtliche Grundlagen:
https://epetitionen.bundestag.de/epet/service.$$$.rubrik.rechtlichegrundlagen.html
Das ist die offizielle Stelle des Bundestages die dafür zuständig ist auf Petitionen zu reagieren und gegebenenfalls entsprechende Gesetzesinitiativen (intern) den Fraktionen und Abgeordneten nahe zu legen.
Für den Fall das dort ( https://www.bundestag.de/petition ) genügend Leute zeichnen würden (Quorum, ich glaube 50.000 Stimmen) können sie sich nicht nur mit dem Thema im Bundestag befassen, sondern sind sie wohl dazu verpflichtet sich damit zu befassen.
Zum Thema Bundesrat und entsprechenden sinnvollen Handlungsmöglichkeiten unsererseits, bin ich noch am recherchieren.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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