14-11-2016, 16:24
@p__
es geht ja nicht unbedingt nur um das bezahlen koennen oder nicht - es ist ja immernoch nicht die frage geklaert warum der unterhaltsvorschuss, der ja den lebensbedarf decken muss, ansonsten machte sich der staat ja selbst strafbar, einen solch grossen unterschied zur "richtlinie" hat ... nur weil ich kind meiner eltern bin, habe ich ja nicht unbedingt anrecht auf deren erwerbschaften - ausser es kommt zum ableben eben dieser und verbundener erbschaft ... sonst wuerde wohl auch bald taschengeld einklagbar werden ...
es geht ja nicht unbedingt nur um das bezahlen koennen oder nicht - es ist ja immernoch nicht die frage geklaert warum der unterhaltsvorschuss, der ja den lebensbedarf decken muss, ansonsten machte sich der staat ja selbst strafbar, einen solch grossen unterschied zur "richtlinie" hat ... nur weil ich kind meiner eltern bin, habe ich ja nicht unbedingt anrecht auf deren erwerbschaften - ausser es kommt zum ableben eben dieser und verbundener erbschaft ... sonst wuerde wohl auch bald taschengeld einklagbar werden ...
gruß
malko
malko