hm ist es nicht eigentlich so, dass ohne titel erstmal gar nichts erwirkbar ist? dann sollte ebenfalls hinzu kommen, dass "schulden" also vergangenheit auch nicht in betracht kommen, da eigentlich erst nach titulierung und aufforderung ein anspruch besteht? wenn der unterhalt nie gefordert und schon gar nicht tituliert wurde. somit rückwirkend ab dem 1. des Monats in dem er vom jugendamt oder gericht aufgefordert wurde, die einkommensverhältnisse vorzulegen .. oder nicht?
somit sollte da erstmal nichts passieren ...
somit sollte da erstmal nichts passieren ...
gruß
malko
malko