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Bedeutung: rechtskräftig Geschieden
#3
(10-07-2009, 12:37)Heinrich schrieb: Wenn jemand rechtskräftig geschieden wurde und keinen Unterhalt zuleisten hat, könnte die Frau dann immer noch nachträglich auf Unterhalt klagen?
Ja. Insbesondere wenn sie Geld vom Staat bekommt. Dann wäre es sittenwidrig, wenn nicht der Ex-Mann für sie aufkommt.
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RE: Bedeutung: rechtskräftig Geschieden - von Gast1 - 10-07-2009, 12:40
RE: Bedeutung: rechtskräftig Geschieden - von blue - 10-07-2009, 13:25

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