Oder auch wieder ganz anders. Das ist ja gerade die Katastrophe in unserem Familienrecht, dass es keine Quelle gibt, aus der jeder ablesen kann, wie im Konfliktfall vorgegangen wird, sondern alles als "Einzelfälle" behandelt wird. Was im Einzelfall nun als "Recht" angesehen wird, kann man nur vom Richter erfahren. Ggf. im VKH Prüfungsverfahren oder als Ergebnis eines Gerichtsverfahrens. Jedes Richterlein sein eigener Salomo und das lassen sie sich auch nicht nehmen.
Ein BGB in Taschenbuchausgabe ist halt für solch wichtige Fragen viel zu billig, als dass man da entscheidende Sachen hineinschreiben könnte.
Das führt auch zu dem Ergebnis, dass es mittlerweile eine 360 Grad Situation gibt: zu jeder Frage gibt es Antworten in jeder denkbaren Richtung. Müßig, vor dem Hintergrund nach ergangenen Urteilen und Beschlüssen zu fragen.
Meiner Meinung haben wir genau das Gegenteil von "Rechtsstaat".
Ein BGB in Taschenbuchausgabe ist halt für solch wichtige Fragen viel zu billig, als dass man da entscheidende Sachen hineinschreiben könnte.
Das führt auch zu dem Ergebnis, dass es mittlerweile eine 360 Grad Situation gibt: zu jeder Frage gibt es Antworten in jeder denkbaren Richtung. Müßig, vor dem Hintergrund nach ergangenen Urteilen und Beschlüssen zu fragen.
Meiner Meinung haben wir genau das Gegenteil von "Rechtsstaat".
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka