16-11-2016, 14:29
Ja, ungefähr so sehe ich dies auch. Schulden sind aufgelaufen, und das nicht wenig. Sollten die Gerichte (2 Mütter = zwei Gerichtsverfahren) wider erwarten zu meinen Gunsten entscheiden, wären die Schulden jedoch auf einen Schlag nicht mehr gegeben. Dann, und nur dann, käme für mich auch in Betracht, mich wieder ins Arbeitsleben zu stürzen. Dazu wäre es jedoch zudem von Nöten, dass man den entstehenden Mangelfall auch als einen solchen anerkennen würde. Als Selbständiger habe ich früher sehr gut verdient, nunmehr wäre ich jedoch nur noch als Hilfskraft mit annäherndem Mindestlohn einsetzbar, da mir eine psychosomatisch getriggerte Hauterkrankung die Berufsunfähigkeit beschert hat. Mein ursprünglicher Beruf ist daher passé, von daher bin ich egal wie, nur noch als ungelernte Kraft anstellbar. Tja, und auch das will natürlich keiner wahrhaben ... obwohl ich tatsächlich eine BU-Rente deshalb beziehe.