16-11-2016, 16:14
Zitat aus Unterhalt.net:
"Trennungsunterhalt ist mit dem Trennungszeitpunkt der Eheleute zu gewähren und zwar vor dem Hintergrund, dass mit der Trennung die ökonomische Basis für die Lebensführung beider Eheleute zerbrochen ist. § 1361 BGB gewährt deshalb aus dem Gedanken der gleichwohl bestehenden ehelichen Bindung dem wirtschaftlich schwächeren Ehegatten einen Anspruch auf Unterhaltsleistungen."
von daher wirst Du die gleichen Unterlagen erneut abgeben müssen, wie beim JA. Deine "Madame" versucht an Geld ranzukommen, ohne dass Sie etwas dafür machen muss. War Sie während der Ehezeit nicht vollzeit Arbeiten, dann "MUSS" Sie es während der Trennung auch nicht. Erst nach der Scheidung kann Sie gerichtlich dazu angehalten werden.
Somit wirst Du den buhmann haben und ggf. Trennungsunterhalt zahlen müssen, wenn Du "zu viel" verdienst.
Meine hat sogar während der Trennung von sich aus gekündigt, ohne jedliche Auswirkung bei der Unterhaltsklage.
Ein Schelm, wer dabei böses Ahnt
"Trennungsunterhalt ist mit dem Trennungszeitpunkt der Eheleute zu gewähren und zwar vor dem Hintergrund, dass mit der Trennung die ökonomische Basis für die Lebensführung beider Eheleute zerbrochen ist. § 1361 BGB gewährt deshalb aus dem Gedanken der gleichwohl bestehenden ehelichen Bindung dem wirtschaftlich schwächeren Ehegatten einen Anspruch auf Unterhaltsleistungen."
von daher wirst Du die gleichen Unterlagen erneut abgeben müssen, wie beim JA. Deine "Madame" versucht an Geld ranzukommen, ohne dass Sie etwas dafür machen muss. War Sie während der Ehezeit nicht vollzeit Arbeiten, dann "MUSS" Sie es während der Trennung auch nicht. Erst nach der Scheidung kann Sie gerichtlich dazu angehalten werden.
Somit wirst Du den buhmann haben und ggf. Trennungsunterhalt zahlen müssen, wenn Du "zu viel" verdienst.
Meine hat sogar während der Trennung von sich aus gekündigt, ohne jedliche Auswirkung bei der Unterhaltsklage.
Ein Schelm, wer dabei böses Ahnt