16-11-2016, 18:44
Ich sags mal so: Der Staat darf jederzeit versuchen, die von ihm gewährte Leistungen vor dir wieder zurückzuholen. Das passiert sogar 40 Jahre nach Scheidung noch, wenn die Dame im Pflegeheim liegt und das zu teuer ist.
Dadurch, dass der Übergang ihrer Ansprüche an die Arbeitsagentur passiert ist, ändert sich aber für dich zivilrechtlich nichts. Nur weil die ALG II bekommt, bist du nicht zu höherem oder längerem Unterhalt verpflichtet. Verpflicht bist du aber zur Auskunft über deine Verhältnisse. Die geforderte Auskunft solltest du erst einmal geben und dann abwarten, wie es weitergeht. Gibst du die Auskunft nicht, wirst du verklagt werden und verlieren. Wenns dann um konkreten Unterhalt geht, sind deine Chancen besser.
Dadurch, dass der Übergang ihrer Ansprüche an die Arbeitsagentur passiert ist, ändert sich aber für dich zivilrechtlich nichts. Nur weil die ALG II bekommt, bist du nicht zu höherem oder längerem Unterhalt verpflichtet. Verpflicht bist du aber zur Auskunft über deine Verhältnisse. Die geforderte Auskunft solltest du erst einmal geben und dann abwarten, wie es weitergeht. Gibst du die Auskunft nicht, wirst du verklagt werden und verlieren. Wenns dann um konkreten Unterhalt geht, sind deine Chancen besser.