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KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV
#19
Ich habe mal eine Berechnung gemacht mit den mir bekannten Zahlen. Da ich unsicher war, ob ich nicht doch falsch liegen könnte.

Dabei komme ich auf KEINEN Fall zu HartzIV Bezug.

Variante 1 ist die bis zur Räumungsklage genutzte Wohnung. Variante 2 ist die jetzige (geschätzte Miete) Wohnung.
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RE: KM beantragt HartzIV - betrifft das auch den KV - von Umgangsvereitelung_wasnun - 17-11-2016, 09:46

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