17-11-2016, 11:47
(17-11-2016, 11:23)karlma schrieb: Das geht kaum, ohne bald als Querulant zu gelten.
Das schreiben Sie dir als Leistungsempfänger sogar in deinen Stammsatz in der EDV, den du nie auf Papier zu lesen bekommst. "Querulatorisch" (kennt seine Rechte) ist ein Parameter, der auf das behördliche Ermessen durchaus Einfluß hat.
Zitat:Wenn der Unterhalt nicht spezifiziert ist, für wen der gedacht ist, rechnet sie das alles als Einkommen der Kinder, das sie natürlich nicht für sich selbst in Anspruch nehmen kann, so dass die Kinder zwar reich sind, sie aber arm und hilfsbedürftig, wie alle anderen ALLEINERZIEHENDEN auch.
Naja, aber sie könnte ggf. Wohngeld beantragen, was eine vorrangige Leistung vor ALG II wäre. Da ist da Kindereinkommen überhaupt nur die Grundlage für den Wohngeldanspruch, wenn die Ex kein eigenes Einkommen hat. Hat meine Ex eine Zeit lang so praktiziert. Der Vorteil dabei ist, daß man nicht auch noch die Jobcenterleute an der Backe hat und nicht mehr vom Sofa runter muß. Ist aber auch fraglich, ob hier überhaupt ein Wohngeldanspruch bestehen könnte, wenn der Haushalt mit diesem exorbitanten Unterhaltseinkommen ausgestattet ist. Anders als bei im ALGII wird das dann voll auf den Wohngeldanspruch aller Haushaltsmitglieder angerechnet.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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