18-11-2016, 10:29
Heutige Rückmeldung vom Anwalt: aufgrund der Nachweisbarkeit aller Unterhaltszahlungen wird es voraussichtlich KEINE Forderung des Jobcenters gegen den KV geben.
Wir können somit zunächst mal Entwarnung geben und uns etwas entspannen.
Wir können somit zunächst mal Entwarnung geben und uns etwas entspannen.