18-11-2016, 22:34
Nein, wenn aus laufendem Einkommen kein Unterhalt bezahlt werden kann, muss der gesamte Stamm des Vermögens verwendet werden.
Kindesunterhalt monderjähriger Kinder und ein Freibetrag bei Vermögen?
|
|
Nachrichten in diesem Thema |
Kindesunterhalt monderjähriger Kinder und ein Freibetrag bei Vermögen? - von Freebird - 18-11-2016, 22:00
RE: Kindesunterhalt monderjähriger Kinder und ein Freibetrag bei Vermögen? - von p__ - 18-11-2016, 22:03
RE: Kindesunterhalt monderjähriger Kinder und ein Freibetrag bei Vermögen? - von Freebird - 18-11-2016, 22:17
RE: Kindesunterhalt monderjähriger Kinder und ein Freibetrag bei Vermögen? - von p__ - 18-11-2016, 22:34
RE: Kindesunterhalt monderjähriger Kinder und ein Freibetrag bei Vermögen? - von Bitas - 18-11-2016, 23:06
|
Möglicherweise verwandte Themen… | |||||
Thema | Verfasser | Antworten | Ansichten | Letzter Beitrag | |
SGB II - Freibetrag für Unterhaltszahlung | Paul Rosenberg | 19 | 1.795 |
30-09-2025, 20:09 Letzter Beitrag: Alimen T |
|
Kindesunterhalt bei aufgeteilten Kinder | Axel5 | 25 | 7.030 |
13-12-2024, 08:26 Letzter Beitrag: NurErzeuger |