(23-11-2016, 17:04)Sixteen Tons schrieb: Im Ergebnis muß also eine Einkommenverringerung von 10% ausgehend vom damaligen Nettoeinkommen gegeben sein.
Bist Du sicher?
Mein Wissensstand ist, daß die Einkommensverringerung so groß sein muß, daß sich als Ergebnis die Summe des Unterhalts um mindestens 10% verringern würde.
Erst dann hat Mann überhaupt das Recht, auf Verringerung des Unterhalts zu klagen.
Bei einer Verringerung des Einkommens um 10% dürfte das regelmäßig noch nicht der Fall sein.
Simon II