(24-11-2016, 13:00)fragender schrieb: Aber selbst wenn es rausgekommen wäre, wer die Bilder gepostet hat, ist es egal.
Nein, es wäre schon besser für Dich gewesen, wenn bekannt geworden wäre, wer es getan hat, denn dann wärst Du eindeutig entlastet.
So können natürlich die Kinder vorbringen "Vati und Mutti haben während der Scheidung gestritten und Vati war sauer. Und dann sind plötzlich diese Bilder von Mutti im Internet aufgetaucht. Auch wenn damals nicht herausgekommen ist, wer es war, ich denke schon, dass Vati etwas damit zu tun hat. Deshalb habe ich Angst, dass er es mit meinen Bildern genauso machen würde, wenn er sich mal über mich ärgert".
Das Auskunftsverfahren ist ja kein Strafverfahren, in dem Du nur verurteilt würdest, wenn Du quasi sicher als Täter feststehst. Von daher muss in dem Auskunftsverfahren auch nciht zweifelsfrei bewiesen sein, dass Du das gemacht hast. Es reicht, wenn die Kinder aufgrund des damaligen Vorfalls misstrauisch sind.
Von daher sehe ich Deine Chancen so schlechter als wenn damals eindeutig nachgewiesen werden gekonnt hätte, wer die Photos tatsächlich gepostet hat. Deshalb meine Rat: eher nicht zum OLG