24-11-2016, 13:32
OK. Ich konnte meiner Ex zumindest einmal während der Scheidung nachweisen, dass Sie selber sich bei FirstAfair angemeldet hatte und dort Bilder hochgeladen hatte. Dies müsste theoretisch reichen.
@P__: Was mich jedoch ggf interessiert ist, da laut Beschluss das FamG nicht auf die Strafbarkeit bei nichtweiterleiten der Zeugnisse eingegangen ist. Wie formuliert man am besten hier einen Wiederspruch, da die überhaupt nicht darauf eingegangen sind.
@P__: Was mich jedoch ggf interessiert ist, da laut Beschluss das FamG nicht auf die Strafbarkeit bei nichtweiterleiten der Zeugnisse eingegangen ist. Wie formuliert man am besten hier einen Wiederspruch, da die überhaupt nicht darauf eingegangen sind.