25-11-2016, 11:40
Such mal selbst. Meiner Erinnerung nach ist auch Auskunft so wie Umgang eine Kindschaftssache.
Nach § 86 III FamFG ist eine Vollstreckungsklausel nur erforderlich, wenn die Vollstreckung nicht durch das Gericht erfolgt, das den Titel in der Hauptsache erlassen hat. Das bedeutet, dass in den von Amts wegen zu vollstreckenden Kindschaftssachen eine Vollstreckungsklausel in der Regel nicht erforderlich ist.
Nach § 86 III FamFG ist eine Vollstreckungsklausel nur erforderlich, wenn die Vollstreckung nicht durch das Gericht erfolgt, das den Titel in der Hauptsache erlassen hat. Das bedeutet, dass in den von Amts wegen zu vollstreckenden Kindschaftssachen eine Vollstreckungsklausel in der Regel nicht erforderlich ist.