(25-11-2016, 14:44)hans2000 schrieb: Der Umgangspfleger spielt Taxi für die Kinder. Er fährt die Kinder zum KV und holt sie wieder ab.
Er sichert den Umgang - mit polizeilicher Gewalt im Sinne des Kindeswohls.
Das entspricht nicht meiner Erfahrung. Ich konnte meinen Sohn bei der Umgangspflegerin abholen. Durchgesetzt hat sie den Umgang nicht direkt. Nachdem sie die Mutter eine Weile erlebt hat, war sie dann wahrscheinlich ausschlaggebend für den ABR Wechsel zu mir.
(25-11-2016, 14:44)hans2000 schrieb: Gutachten ist klar, ein Psychologe schreibt das, was die Richterin sich wünscht.
Ihr habt somit gewonnen.
Noch nicht. Solange es unverbindlich bleibt, wird viel Honig um den Bart geschmiert. Beschlüsse fallen da gern auch anders aus. Gutachten kann auch schneller - wenn die Richterin das bestellt.
(25-11-2016, 15:00)fragender schrieb: ...diesen Beschluss vom OLG zu nehmen und den Politikern zu schicken, damit diese erneut sehen, wie mit den "Nicht-Kindes-Bezitzern" umgegangen wird?
Die übliche Reaktion: "Das wird dann schon seine Gründe gehabt haben..."
Da musst Du denen erklären, wo der Skandal liegt. Und das ist kaum möglich.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka