25-11-2016, 18:08
(25-11-2016, 13:48)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: Die Richterin war sehr sehr offen, was ihre Einschätzung der KM betrifft
Viele nette Worte, aber auch mir ist nicht klar, was nun eigentlich von ihr beschlossen wurde. Wurden eure Revisionsgründe überhaupt behandelt? Gehen wir es durch:
- Ihre Meinungsäusserung pro Gutachten. Jaja, noch der Gutachterindustrie vier- bis fünfstellige Beträge verschaffen, weil man selber nicht entscheiden will. Nun gut. Aber für was genau? Wesentlich ist die Fragestellung bei so einem Gutachten. Man kann fragen, ob der Umgang der Kindeswohl entspricht oder man kann z.B. fragen, ob die Mutter erziehungsunfähig ist. Schon die Frage kann Antworten vorwegnehmen und natürlich, wer damit beauftragt wird. Wenn ihr das macht, schlagt selbst jemand vor, der Richter kann dem folgen oder auch nicht, aber besser als nichts zu sagen.
- "die Kinder nicht zum Vater prügeln". Der alte Mist. Natürlich kann sie und der Staat das. Man muss seine Kinder nur mal nicht in die Schule schicken, dann sieht man sofort, wie das funktioniert. Höchst einfach, eine schnelle Eskalationskette beginnt, an deren Ende das Sorgerecht weg ist und die Kinder von der Polizei abgeholt werden. Eine Begründung, dass sie nun mal nicht in die Schule wollen würden reicht da nicht. Dem Staat die Kinder vorenthalten geht gar nicht. Aber dem eigenen Vater: Geht immer.
Soweit ich mich erinnere, ging es auch nicht um prügeln, sondern um Ordnungsgeld, das zu bezahlen ist. Was war damit? Hat sie sich da drumrumgequasselt? Sieht sich sie dazu auch ausserstande? Ordnungsmittel sind übrigens auch Ordnungshaft.
- dem letzten Satz kann ich wieder voll und ganz zustimmen. Der einzige Einsatz mit Erfolgschancen ist die Übertragung des ABR. Und das ist ja bereits beim Familiengericht anhängig?