25-11-2016, 18:14
Das Beschluss ist als Kindschaftssache ohne Vollstreckungsklausel vollstreckbar. Genau wie beim Umgang wird der selbstverständlich nicht "vom Amt" automatisch vollstreckt. Dann würde ohne weiteres Zutun zum Umgangstermin die Staatsgewalt automatisch vor der Tür stehen. Um ihn zu vollstrecken, muss man immer aktiv werden und bei Verweigerung die tatsächliche Vollstreckung (z.B. mittels Ordnungsgeld) beantragen. Und genau das geht gemäss § 86 ohne Vollstreckungsklausel.