27-11-2016, 13:53
dann war m.e. euer anwalt nicht gut vorbereitet...er hätte viele anträge stellen müssen wie zb:
1. antrag auf sofortiges besuchsrecht, notfalls mit vollzugsbeamten
2. antrag auf ABR, kann man auch beim OLG machen, das leitet diesen antrag zurück ans FG
3. antrag auf umgangspfleger mit folgender procedur: etc
4. antrag auf ordnungsgeld
5. antrag auf ersatzhaft
6. antrag auf sofortige besuchsregelung mit schulabholen, wochenenden etc. das hätte die richterin
alles erlauben müssen.
uswusw
warum hat er das nicht gemacht? ebenso einen antrag auf dringlichkeit wegen entfremdung? man
kann da alles reinpacken, die richterin muß dann nur noch stattgeben, weil eine gegenpartei anwesend
ist.
ich hab das mit einem bekannten vorm olg mit RA durchgezogen, der RA hat erlaubt, daß ich für ihn
spreche und schon gings rund! den richter fast keine ausweichmöglichkeit gegeben - er konnte dann
nicht anders!
bb
netlover
1. antrag auf sofortiges besuchsrecht, notfalls mit vollzugsbeamten
2. antrag auf ABR, kann man auch beim OLG machen, das leitet diesen antrag zurück ans FG
3. antrag auf umgangspfleger mit folgender procedur: etc
4. antrag auf ordnungsgeld
5. antrag auf ersatzhaft
6. antrag auf sofortige besuchsregelung mit schulabholen, wochenenden etc. das hätte die richterin
alles erlauben müssen.
uswusw
warum hat er das nicht gemacht? ebenso einen antrag auf dringlichkeit wegen entfremdung? man
kann da alles reinpacken, die richterin muß dann nur noch stattgeben, weil eine gegenpartei anwesend
ist.
ich hab das mit einem bekannten vorm olg mit RA durchgezogen, der RA hat erlaubt, daß ich für ihn
spreche und schon gings rund! den richter fast keine ausweichmöglichkeit gegeben - er konnte dann
nicht anders!
bb
netlover