28-11-2016, 12:08
@netlover:
so wie Du das schreibst, klingt es ganz einfach.
Die Richterin hat das Thema Entfremdung selbst gesehen - und hat deshalb eine "Interimslösung" für das kleinere Kind erstellt: Alle 14 Tage Abholung durch Umgangspfleger. Möglichst direkt von der Schule. Das wird nun umgesetzt. Kommt also der von Dir beschriebenen sofortigen Umgangsregelung nahe, oder?
Der ABR-Antrag ist eingereicht beim FamGericht!
Es sind schon SO hohe Ordnungsgelder gegen die KM verhängt worden - das bezahlt sie bis St.Nimmerleins-Tag nicht.
Ordnungshaft als Vater beantragen? Dann kann er sofort beide Kinder vergessen. Kannst Du Dir vorstellen was passiert, wenn es so im Protokoll steht?
Auch ich hätte gerne VIELES schneller und anders - Du sagst, es geht fast mühelose, das bezweifle ich um ehrlich zu sein.
LG
so wie Du das schreibst, klingt es ganz einfach.
Die Richterin hat das Thema Entfremdung selbst gesehen - und hat deshalb eine "Interimslösung" für das kleinere Kind erstellt: Alle 14 Tage Abholung durch Umgangspfleger. Möglichst direkt von der Schule. Das wird nun umgesetzt. Kommt also der von Dir beschriebenen sofortigen Umgangsregelung nahe, oder?
Der ABR-Antrag ist eingereicht beim FamGericht!
Es sind schon SO hohe Ordnungsgelder gegen die KM verhängt worden - das bezahlt sie bis St.Nimmerleins-Tag nicht.
Ordnungshaft als Vater beantragen? Dann kann er sofort beide Kinder vergessen. Kannst Du Dir vorstellen was passiert, wenn es so im Protokoll steht?
Auch ich hätte gerne VIELES schneller und anders - Du sagst, es geht fast mühelose, das bezweifle ich um ehrlich zu sein.
LG