(28-11-2016, 12:08)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: deshalb eine "Interimslösung" für das kleinere Kind erstellt: Alle 14 Tage Abholung durch Umgangspfleger. Möglichst direkt von der Schule. Das wird nun umgesetzt.
Genau dieses aber auch zielorientiert und geradlinig durchsetzen.
Das Kind wird stets pünktlich erkranken.
Also direkt auch die Arztbesuche mit einplanen.
Zum Arzt kann auch ein KV mit Kind gehen, eine KM ist nicht erforderlich.
Ggf. kommt ein Arzt auch zu euch zum Kind, kostet ein bischen, spart aber Zeit.
(privatärztlicher Notdienst)
Und die KM wird ggf berichten, dass du böse und mit KV gemeinsam Kind blutig geschlagen hast.
Also vor Rückgabe des Kindes für eine diskrete Beweissicherung sorgen.
Kind muss das gar nicht so erkennen.
Die Beweissicherung kann z.B. erfolgen, indem ein angeblicher Bekannter euch am Rückgabetag besucht und das Kind sehen kann.
Unterschätzt das bitte nicht - die KM wird ALLES tun, damit ihr beide kotzen lernt.
Vielleicht ist Kind auch immer passend verabredet.
Das ist doch fein - dann kann KV Kind zur Verabredung fahren und abholen.
Und KV lernt auch Freunde vom Kind kennen und kann soziale Netzwerke stäreken....