28-11-2016, 15:43
Bitte tue mir einen Gefallen und sei erstmal NICHT anwesend bei den Umgaengen! Das ist Papa/Kind Zeit und gerade unter den Voraussetzungen waere es extrem unguenstig wenn Du da gleich von Anfang an anwesend bist. Und wie hans2000 schon schrieb, der Vater muss UNBEDINGT dokumentieren dass das Kind weder misshandelt noch sonstwie verletzt wurde. Holt die Umgangspflegerin das Kind auch wieder vom Vater ab, ist alles o.k., dann ist die Zeuge. Ist das nicht der Fall, muss er sich was anderes ueberlegen. Unbedingt auch saemtlich Stuerze etc. protokollieren um blaue Flecken erklaeren zu koennen.
Ist das Kind "zufaelligerweise " oft an den Umgangstagen krank, auf Attest bestehen und unbedingt mit dem Arzt sprechen dass der nichts aus Gefaelligkeit macht! Bei Verstoessen gegen die Regelung sofort Ordnungsgeld beantragen. Spielt keine Rolle ob die Olle das zahlen kann oder nicht.
Ist das Kind "zufaelligerweise " oft an den Umgangstagen krank, auf Attest bestehen und unbedingt mit dem Arzt sprechen dass der nichts aus Gefaelligkeit macht! Bei Verstoessen gegen die Regelung sofort Ordnungsgeld beantragen. Spielt keine Rolle ob die Olle das zahlen kann oder nicht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!