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Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung
#2
Wenn ich bisher alles richtig verstanden habe, so hat das Kind nunmehr von sich aus BEIDE Elternteile um Unterhalt anzugehen.

Bevor du dein Einkommen offenlegst, soll mal schön die Mutter das ihre offenlegen. Und dann ist erst noch mal festzustellen, ob ein Unterhaltsanspruch überhaupt noch besteht - nach meinem Verständnis nicht mehr, aber möglicherweise bin ich im Irrtum.

Muss eventuell ein Richter entscheiden.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung - von Austriake - 28-11-2016, 19:24
RE: Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung - von Mercedes_AMG - 28-12-2016, 18:30

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