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Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung
#11
Hi, deine Kinder haben bis zum ersten berufsbildenden Abschluss Anspruch auf Unterhalt, aber stets unter der Voraussetzung, dass du selbst auch noch bis zum gewissen Grad über die Runden kommst. Desweiteren kommen für beide Kinder noch jeweils das Kindergeld hinzu bis sie 25 sind.
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RE: Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung - von Ayiana87 - 29-11-2016, 15:30
RE: Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung - von Mercedes_AMG - 28-12-2016, 18:30

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