30-11-2016, 12:18
1. Eine Formerfordernis besteht nicht. Schreib denen, dass du das Formblatt nicht verstehst, aber so gut wie möglich Auskunft gibst.
2. Auch wenn die Zukunft anders aussieht, fällt damit nicht die Pflicht zur Offenlegung der Vergangenheit weg. Erst bei der konkreten Unterhaltsfestsetzung werden schlehte Einkommensaussichten durch zurückgegangenes Einkommen relevant.
3. Kannst und solltest du, aber baue nicht darauf, dass die das hinnehmen.
2. Auch wenn die Zukunft anders aussieht, fällt damit nicht die Pflicht zur Offenlegung der Vergangenheit weg. Erst bei der konkreten Unterhaltsfestsetzung werden schlehte Einkommensaussichten durch zurückgegangenes Einkommen relevant.
3. Kannst und solltest du, aber baue nicht darauf, dass die das hinnehmen.