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Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung
#17
(30-11-2016, 12:44)Ayiana87 schrieb: Selbst finanzieren kann sich das Kind ja kaum, wenn es nicht irgendwann mal was abgeschlossen hat.

Dazu das hier:

(28-11-2016, 19:17)mars schrieb: In der ersten Ausbildung verdiente es sehr gut, hatte rund 900 Euro netto.

Und nochmal: Ausbildungen abbrechen und Neue bezahlt haben wollen hat Grenzen. Solche Fälle hatten wir auch schon im Forum. Nach dem zweiten Abbruch wird es eng. So weit sind wir hier aber nicht, es gab erst einen Abbruch. Da kann man noch mit "entsprach doch nicht den Neigungen" argumentieren. Kommt aber auf die Art des Abbruchs an. Wenn er z.B. im Einzelhandel eine Ausbildung gemacht hat (was die hohe Ausbildungsvergütung nahelegt) und wegen Diebstahl aus der Firma rausgeflogen ist, es also allein selbstverschuldet endete, dann ist bereits früher Ende Gelände.

Was soll ein Anwalt jetzt bringen ausser Kosten fürs Briefe schreiben? Der Anwalt wird erst benötigt, wenn es zur Klage kommt. Leider. Die eingeführte Anwaltspflicht im Unterhaltsrecht ist die Metastase eines wuchernden Krebsgeschwürs.
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RE: Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung - von p__ - 30-11-2016, 13:01
RE: Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung - von Mercedes_AMG - 28-12-2016, 18:30

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