30-11-2016, 15:25
Anwalt machen lassen. Der hat die richtigen Textbausteine dafür. Keine Baustelle, wegen der man selbst noch viel machen muss, wenn sie mal angeschoben ist. Die Liste der Gründe für eine Senkung bzw. komplette Verwirkung ist zudem sehr lange. Selbst wenn die Hälfte der Punkte nicht durchdringen sollte (obwohl jeder einzelne Punkt gewichtig ist), reicht schon ein Grund aus um den Saft abzudrehen.
Das hätte viele Konsequenzen. Klagen gegen euch wären nur noch mit Verfahrenskostenhilfe möglich und das wird ungemütlich. Ein Anwaltswechsel geht dann auch nicht mehr, wenn man unzufrieden mit seinem einmal verpflichteten VKH-Anwalt ist. Was schon lange bröckelt, bricht dann.
Das hätte viele Konsequenzen. Klagen gegen euch wären nur noch mit Verfahrenskostenhilfe möglich und das wird ungemütlich. Ein Anwaltswechsel geht dann auch nicht mehr, wenn man unzufrieden mit seinem einmal verpflichteten VKH-Anwalt ist. Was schon lange bröckelt, bricht dann.